INHALTSVERZEICHNIS
- Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
- Wann tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft?
- Was versteht man unter Barrierefreiheit?
- Können alle eBooks barrierefrei gemacht werden?
- Wichtiger Hinweis bzgl. des Kopierschutzes bei eBooks im Format ePub 3
- Was muss bei der ONIX-Meldung für barrierefreie eBooks berücksichtigt werden?
- Hilfreiche Links
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) soll die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen sowie älteren Menschen fördern. Die Buchbranche ist einer der Adressaten des Gesetzes, das Regelungen zu eBooks und eReadern und für den eCommerce-Bereich enthält.
Wann tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist am 20. Mai 2021 vom Bundestag verabschiedet worden und ist bereits im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt in weiten Teilen am 28. Juni 2025 in Kraft, die Vorschriften müssen also ab diesem Zeitpunkt angewendet werden. Im Jahr 2022 ist zudem eine Rechtsverordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erlassen worden, die die Barrierefreiheitsanforderungen konkretisiert.
Was versteht man unter Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit liegt gemäß § 3 BFSG dann vor, wenn Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Informationen über das Zwei-Sinne-Prinzip zur Verfügung gestellt werden, bei eBooks also, wenn neben dem Text auch eine Sprachausgabe zur Verfügung steht.
Unter dem folgenden Link findet Ihr Webinare und Leitfäden zum Thema, die die Taskforce Barrierefreiheit des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels entwickelt hat, die wir gerne empfehlen: Barrierefreiheit - Börsenverein.
Zusätzlich möchten wir an dieser Stelle auf die Richtlinie „Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit“ sowie auf die Rechtsverordnung im Bundesanzeiger hinweisen.
Ab dem 28. Juni 2025 müssen demnach dann in den Markt gebrachte eBook-Lesegeräte und eBooks für Verbraucher*innen barrierefrei ausgestaltet sein.
Können alle eBooks barrierefrei gemacht werden?
Nur ePubs ab Version 3.0 und PDFs im Format PDF/UA können barrierefrei gemacht werden.
Wichtiger Hinweis bzgl. des Kopierschutzes bei eBooks im Format ePub 3
Hartes DRM schränkt die Auswahl der Lesesysteme ein, was sich negativ auf die Zugänglichkeit auswirken kann. Vereinzelt hat hartes DRM zur Folge, dass Software zwar grundsätzlich auf die Titel zugreifen kann, aber nicht alle Funktionen reibungslos genutzt werden können (freie Schriftwahl). Auch die Mehrfachverwendung (z. B. auf einem normalen Lesegerät und situativ auf einem mit zusätzlichen assistiven Funktionen) kann durch hartes DRM erschwert werden. Es sollte deshalb, wenn möglich, auf weiches DRM ausgewichen werden, beispielsweise mithilfe von Wasserzeichen.
Was muss bei der ONIX-Meldung für barrierefreie eBooks berücksichtigt werden?
Libri wird alle Werte, die in der CodeList 196 als nur für ONIX 3.X gültig gekennzeichnet sind, auch in ONIX 2.1 auslesen.
Barrierefreiheitsinformationen in ONIX sollen sicherstellen, dass alle relevanten Details zur Barrierefreiheit eines Produkts klar und vollständig angegeben werden. Am wichtigsten aus Shop- und Endkund*innensicht sind jedoch diejenigen Werte, die eine auf einen Blick zu identifizierende Aussage liefern. Also die Angabe der Standards oder Richtlinien, denen das Produkt entspricht, wie z. B.:
- WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) Version
- WCAG level
- EPUB Accessibility Specification
Sowie weitere wichtige Barrierefreiheitsmerkmale wie z. B.:
- Alternative Texte für Bilder
- Strukturierte Navigation (z. B. Inhaltsverzeichnis, Kapitelmarkierungen)
- Anpassbare Schriftgrößen und Kontraste
- Kontaktinformationen für Unterstützung bei Barrierefreiheitsfragen
- Informationen darüber, ob das Produkt von einer anerkannten Organisation auf Barrierefreiheit geprüft und zertifiziert wurde
Achtung: Es ist auch möglich, eine Kontaktangabe für eBook-Konvertierungen über den Bereich ProductContact zu melden. Diesen gibt es aber nur in ONIX 3.X. Libri wird keine proprietäre Möglichkeit der Meldung in ONIX 2.1 schaffen.
Weitere Compliance Kontakte für das BFSG können im ProduktFormFeature Composite gemeldet werden.
Angaben zur Barrierefreiheit in den Metadaten findet Ihr u.a. hier für ONIX 2.1 und ONIX 3.


Hilfreiche Links
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat auf seiner Website eine Vielzahl an Informationen zu den Themen digitale Barrierefreiheit und BFSG zusammengestellt, z.B.:
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