Gutschein ohne Mehrwertsteuer (JWWS/Quimus/Libri.Pro)

Geändert am Mi, 19 Jun um 11:02 VORMITTAGS

Bei den Gutscheinen, die über Ihre Kasse ausgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass es sich um sogenannte Mehrzweck-Gutscheinen handelt. Deshalb wird an diesen auch keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.


Bei Gutscheinen ist demnach zu unterschieden zwischen:

  • Einzweck-Gutscheinen, für welche die anfallende Steuer bereits zum Zeitpunkt der Ausgabe feststeht und
  • Mehrzweck-Gutscheinen, bei denen die anfallende Steuer zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins noch nicht feststeht.

Bei Einzweck-Gutscheinen erfolgt die Besteuerung zum Zeitpunkt der Ausgabe des Gutscheins. Die Einlösung des Gutscheins unterliegt keiner Besteuerung mehr.


Bei Mehrzweck-Gutscheinen hingegen erfolgt bei Ausgabe noch keine Besteuerung. Erst die Einlösung – d.h. wenn die anfallende Mehrwertsteuer auch feststeht – unterliegt der Umsatzsteuer.


Weitere Informationen finden Sie in §3 UStG.


Beispiel: Ihre Kunden können einen Gutschein für verschiedene Artikel einlösen:

  • Artikel mit 7% MwSt.,
  • Bundle-Artikel mit 7% für das Printprodukt und 19% für den elektronischen Anteil sowie ggf.
  • Artikel mit 19% Steuer.

In diesem Beispiel steht also die geschuldete Steuer zum Zeitpunkt der Ausgabe des Gutscheins noch nicht fest. Somit handelt es sich bei dem hier ausgegebenen Gutschein um einen Mehrzweck-Gutschein, bei dessen Ausgabe noch keine Besteuerung vorliegt.


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WICHTIG: Die aufgeführten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte besprechen Sie dieses Thema und mögliche Konsequenzen mit ihrem Steuerberater.


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